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Das Honorar für Sachverständigenleistungen im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ wird nach Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) abgerechnet.
| Zeithonorar | EURO (netto) |
| Stundensatz für den Sachverständigen | 85,00 |
| Stundensatz für Fahrtzeiten mit eigenem PKW | 85,00 |
| Gutachten | EURO (netto) |
| schriftliches Gutachten je angefangene Seite DIN A4 zuzüglich Nebenkosten | 42,50 |
| Nebenkosten | EURO (netto) |
| Fahrtkosten mit eigenem PKW je km | 0,35 |
| Schreibkosten je Seite DIN A4 | 2,50 |
| Digital- Fotos Originale je Stück | 2,50 |
| Digital- Fotos Abzüge je Stück | 1,50 |
| Fotokopie je Seite DIN A4 | 0,75 |
| Farb- Fotokopie je Seite DIN A4 | 1,50 |
| Pauschalpreisvereinbarungen | |
| Auf Wunsch des Auftraggebers kann auch ein Pauschalpreis für die zu beauftragenden Leistungen vereinbart werden. Zur Bildung eines Pauschalpreises ist eine genaue Leistungs- und Aufgabenbeschreibung mit einem klar bestimmten und abgegrenzten Leistungsumfang erforderlich. Dieser Leistungsumfang wird mit dem Auftraggeber gemeinschaftlich ausgearbeitet und bei Beauftragung dem Vertrag als Vertragsgegenstand beigefügt. | |