Preisliste ab April 2022

Das Honorar für Sachverständigenleistungen im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ wird nach Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) abgerechnet.

Zeithonorar  EURO (netto)
Stundensatz für den Sachverständigen 115,00
Stundensatz für Fahrtzeiten mit eigenem PKW 115,00
   
Gutachten  EURO (netto)
schriftliches Gutachten je angefangene Seite DIN A4 einschl. Nebenkosten 80,00
   
Wertermittlung  EURO (netto)
Honorar für die Immobilien- Wertermittlung wird gem. b.v.s. Richtlinie, Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (2022) abgerechnet. Die Höhe des Honorars ist abhängig vom errechneten Verkehrswert, vom Ortstermin und von evtl. vorhandenen Besonderheiten (z.B. Wohnrechte, Wegerechte...). gem. b.v.s. Richtlinie
   
Nebenkosten EURO (netto)
Fahrtkosten mit eigenem PKW je km 0,50
Schreibkosten je Seite DIN A4 3,50
Digital- Fotos Originale je Stück 2,50
Digital- Fotos Abzüge je Stück        1,50
Fotokopie je Seite DIN A4 0,75
Farb- Fotokopie je Seite DIN A4 2,50
   
   
Pauschalpreisvereinbarungen  
Auf Wunsch des Auftraggebers kann auch ein Pauschalpreis für die zu beauftragenden Leistungen vereinbart werden. Zur Bildung eines Pauschalpreises ist eine genaue Leistungs- und Aufgabenbeschreibung mit einem klar bestimmten und abgegrenzten Leistungsumfang erforderlich. Dieser Leistungsumfang wird mit dem Auftraggeber gemeinschaftlich ausgearbeitet und bei Beauftragung dem Vertrag als Vertragsgegenstand beigefügt.