Das Honorar für Sachverständigenleistungen im Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“ wird nach Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) abgerechnet.
Zeithonorar | EURO (netto) |
Stundensatz für den Sachverständigen | 115,00 |
Stundensatz für Fahrtzeiten mit eigenem PKW | 115,00 |
Gutachten | EURO (netto) |
schriftliches Gutachten je angefangene Seite DIN A4 einschl. Nebenkosten | 80,00 |
Wertermittlung |
EURO (netto) |
Honorar für die Immobilien- Wertermittlung wird gem. b.v.s. Richtlinie, Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (2022) abgerechnet. Die Höhe des Honorars ist abhängig vom errechneten Verkehrswert, vom Ortstermin und von evtl. vorhandenen Besonderheiten (z.B. Wohnrechte, Wegerechte...). | gem. b.v.s. Richtlinie |
Nebenkosten | EURO (netto) |
Fahrtkosten mit eigenem PKW je km | 0,50 |
Schreibkosten je Seite DIN A4 | 3,50 |
Digital- Fotos Originale je Stück | 2,50 |
Digital- Fotos Abzüge je Stück | 1,50 |
Fotokopie je Seite DIN A4 | 0,75 |
Farb- Fotokopie je Seite DIN A4 | 2,50 |
Pauschalpreisvereinbarungen | |
Auf Wunsch des Auftraggebers kann auch ein Pauschalpreis für die zu beauftragenden Leistungen vereinbart werden. Zur Bildung eines Pauschalpreises ist eine genaue Leistungs- und Aufgabenbeschreibung mit einem klar bestimmten und abgegrenzten Leistungsumfang erforderlich. Dieser Leistungsumfang wird mit dem Auftraggeber gemeinschaftlich ausgearbeitet und bei Beauftragung dem Vertrag als Vertragsgegenstand beigefügt. |